Vodafone und Arcor unterzeichnen Vereinbarung mit dem Bundeskriminalamt zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Internetseiten
Vodafone und Arcor erschweren den Zugriff auf Internetangebote mit kinderpornographischen Inhalten. Dafür haben Vodafone und Arcor heute eine verbind liche Vereinbarung mit dem Bundeskriminalamt unterzeichnet. Das Bundeskriminalamt wird eine täglich aktualisierte Liste von Seiten mit eindeutig kinderpornographischen In halten bereitstellen, die dann im Netz von Vodafone und Arcor gesperrt werden. „Der Zu gang zu Kinderpornographie im Internet muss entschlossen und konsequent erschwert werden. Ein erster wichtiger Schritt wird heute durch gemeinsames Handeln von Politik und Wirtschaft erreicht. Eine Allianz gegen die Verbreitung von Kinderpornographie ist auch eine Allianz für die Werte unserer Gesellschaft“, sagte Thomas Ellerbeck, Mitglied der Geschäftsleitung von Vodafone Deutschland und der Arcor AG im Rahmen der gemein samen Pressekonferenz mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und BKA-Prä sident Jörg Ziercke am Freitag.
Der Düsseldorfer Kommunikationskonzern Vodafone und seine Festnetzgesellschaft Arcor haben die Initiative des Bundesfamilienministeriums von Beginn an unterstützt. Mit techni scher und rechtlicher Expertise hat sich das Unternehmen an der Ausarbeitung der be schlossenen Maßnahmen beteiligt. „Vom ersten Spitzengespräch bis zur Unterzeichnung sind gerade drei Monate vergangen. Bei dieser gesellschaftlich wichtigen Aufgabe haben Politik und Wirtschaft gemeinsam, schnell und konstruktiv Handlungsfähigkeit bewiesen.“, erläutert Thomas Ellerbeck.
Möchte ein Internetnutzer zukünftig auf eine Domain zugreifen, die sich auf der Sperrliste des Bundeskriminalamts befindet, so gelangt er auf eine Stopp-Seite. Auf dieser Stopp-Seite wird die Sperrung begründet und es werden Kontaktmöglichkeiten zum BKA ange geben. Hiermit ist eine transparente Lösung gefunden, die den Nutzer über den Grund der vom BKA angeordneten Sperrung informiert und ihm für den Fall einer ungerechtfertigten Sperrung eine direkte Kontaktmöglichkeit zur zuständigen Stelle im Bundeskriminalamt bietet. Die Stopp-Seite selbst wird vom Unternehmen betrieben. Es werden dabei keine personenbezogenen Daten an das Bundeskriminalamt weitergegeben.
Die am Freitag unterzeichnete Vereinbarung stellt explizit heraus, dass sich die Sperrmaß nahmen einzig gegen kinderpornographische Internetseiten richten und schließt eine Auf nahme nicht-kinderpornographischer Internetseiten auf die Liste der zu sperrenden Domains ausdrücklich aus. Für die Richtigkeit der Sperrliste übernimmt gemäß der Verein barung das Bundeskriminalamt die volle Haftung.
Vodafone und Arcor hatten sich nach Prüfung der rechtlichen und technischen Rahmenbe dingungen schon frühzeitig für die Einführung von Zugangserschwerungen bei der Be kämpfung von Kinderpornographie im Internet ausgesprochen. Vodafone setzt damit gleichzeitig den zentralen Bestandteil der Mobile Alliance Against Child Sexual Abuse des Mobilfunk-Weltverbands GSMA um. In ihr hatten sich die großen europäischen Mobilfunk anbieter 2008 bereit erklärt, die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet zu unter stützen.